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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemein

 

1. Andere Clubmitglieder erhalten per E-Mail aktuelle Nachrichten und ich nicht!?


Du kannst im passwortgeschützten Persönlichen Bereich einstellen, welche E-Mail-Rundschreiben Du abonnieren möchtest.
 

2. Wie kann ich meine Kontaktdaten oder Bankverbindung ändern?


Die Aktualisierung Deiner Kontaktdaten oder Bankverbindung ist jeweils im passwortgeschützten Persönlichen Bereich möglich.
 

3. Ich habe eine Frage zu meiner Beitragsabrechnung oder zu meinem Mitgliedsstatus!


Fragen zur Beitragsabrechnung oder zur Änderung Deines Mitgliedsstatus beantwortet Dir Ursula Epping.
 

4. Wie bekomme ich einen Schlüssel für ...?


Information zum Erhalt von Schlüsseln findest Du auf unserer Seite Zutritt, Parkausweis & Spinde im passwortgeschützten Persönlichen Bereich.
 

5. Wie bekomme ich einen Spind?


Freie Spinde können für eine geringe monatliche Gebühr gemietet werden, die zusammen mit Deinem Mitgliedsbeitrag abgebucht wird. Alle nötigen Informationen sowie die Möglichkeit zur direkten Bestellung/Vormerkung oder Rückgabe besteht ebenfalls über unserer Seite Zutritt, Parkausweis & Spinde.
 

6. Wie funktioniert das mit dem Solidarbeitrag/Gemeinschaftsdienst?


Alle Mitglieder zwischen 18 und 65 Jahren haben ab dem dem Eintritt folgenden Kalenderjahr mindestens 5 Stunden bei der Unterhaltung von Haus und Hof zu helfen oder alternativ den Solidarbeitrag zu entrichten. Konkret ziehen wir dazu im ersten Beitragslauf zunächst von allen Mitgliedern im relevanten Altersbereich den Solidarbeitrag ein und buchen ihn nach erfolgreich geleistetem Gemeinschaftsdienst ggf. wieder zurück.

Die Termine finden je im Frühjahr und im Herbst statt und werden vom Hauswart [Hauswart zur Zeit unbesetzt] organisiert und über einen Eintrag im Terminkalender auf der Homepage sowie per Rundmail angekündigt.

Betreuungstätigkeiten werden auf den Gemeinschaftsdienst angerechnet. Die Freistellung erfolgt über das zuständige Vorstandsmitglied.


Rudern

 

1. Welche Boote darf ich benutzen?


Welche Boote Du rudern kannst, hängt von folgenden Faktoren ab:

Gemäß dieser Kriterien sind alle Boote im aktuellen Bootsverteilungsplan ausgewiesen. Der Bootsverteilungsplan hängt neben dem Fahrtenbuch und kann hier heruntergeladen werden. Wenn Du darüber hinaus Fragen hast schau einmal ob in nachfolgendem FAQ deine Frage bereits beantwortet wurde, sollte dies nicht der Fall sein wende Dich an Lennart Denecke.

Wozu dient der Bootsverteilungsplan und welche Logik liegt ihm zugrunde?
 
 

Was ist neu?
 

Wann kommen die "Prüfungen"?
 

Wie sind die angebotenen Kurse im Breitensport den Stufen zuzuordnen?
 

Müssen in Mannschaftsbooten alle aus der Mannschaft in der gleichen Stufe sein?
 

Wann und nach welchen Kriterien werden Boote neu und in andere Stufen eingeteilt?
 

Wo finde ich weitere Informationen zum "DRV-Leitbild"?
 

 

2. Ich hatte einen Unfall oder habe einen Schaden am Boot festgestellt - was nun?


Schäden am Material melde bitte unverzüglich über das Fahrtenbuch. So ist sichergestellt, dass das Problem schnellstmöglich behoben werden kann und keine Folgeschäden entstehen! Bei Fragen zur Materialpflege steht Dir Lennart Denecke zur Verfügung.

Zur Vermeidung von Schäden ist ebenfalls die Fahrtordnung zu beachten (siehe hier).

Bei Unfällen oder sonstigen Problemen auf dem See ist die Maschseeaufsicht zu rufen, die Maschseeaufsicht ist von Mo - So in der Zeit von 10:00 bis 19:30 Uhr zu erreichen.
Tel.: 0511 168 40045


Im Fall eines Unfalls gilt zusätzlich:
 
 

3. Wo bekomme ich Clubkleidung?


Clubkleidung wird beim Rudern auf dem Maschsee gerne gesehen und ist natürlich Pflicht auf jedem Wettkampf! Verkauft wird sie auf jeder größeren Clubveranstaltung (z.B. Anrudern) oder individuell durch Julian Lange.
 

4. Wozu brauche ich einen Aktivenpass und wie bekomme ich ihn?


Alle Mitglieder, die bei Regatten und Wettkämpfen des Deutschen Ruderverbandes (DRV) oder bei ausländischen Regatten und Wettkämpfen antreten (inklusive der Steuerleute) benötigen einen Aktivenpass. Der Aktivenpass ist Eigentum des Sportlers und bleibt auch bei einem Vereinswechsel gültig. Zur Beantragung eines Aktivenpasse muss sich jedes Mitglied eigenständig beim DRV Verwaltungsportal ("SAMS") registrieren und sich dort dem Verein "Hannoverscher Ruder-Club" zuordnen. Die Registrierung in SAMS muss mindestens 4 Wochen vor der Regatta erfolgen. Weitere Informationen zur Registrierung (siehe hier).
 

5. Von wann bis wann kann ich auf dem Maschsee rudern?


Grundsätzlich kann von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf dem Maschsee gerudert werden. Bei Eisgang, Starkregen, Gewitter oder Sperrung durch die Stadt Hannover ist das Rudern nicht gestattet. Darüber hinaus sind ebenfalls die Ruderordnung, die Maschseeordnung sowie unsere Hinweise zum Rudern auf dem Maschsee verbindlich zu beachten (siehe hier).
 

6. Meine Name ist gar nicht im Fahrtenbuch!


Es gibt zwei feste Updatetermine: Die Mitgliederliste im Fahrtenbuch wird jeweils zum 15. und 30. eines Monats automatisch aktualisiert. Nachdem Du vom Club ein Bestätigungsschreiben über Deine Mitgliedschaft erhalten hast, sollte Dein Name zum jeweils nächsten Updatetermin übertragen werden. Wenn Du noch kein Bestätigungsschreiben erhalten hast, kann es sein, dass Du noch keinen Aufnahmeantrag abgegeben hast oder dieser noch nicht bearbeitet wurde. Wenn Du zu Deinem Aufnahmeantrag Fragen hast, sprich bitte Deinen Trainer oder Betreuer an.
 

7. Ich/wir planen eine Wanderfahrt oder an einer Regatta teilzunehmen - was ist zur Vorbereitung zu tun?


Alle Fahrten im Namen und/oder auf Rechnung des Clubs, der Transport von Booten sowie die Nutzung von Vereinsbooten außerhalb des Maschsees bedürfen der Genehmigung des Vorstands. Bitte informiere daher Dein zuständiges Vorstandsmitglied so früh wie möglich über die geplante Fahrt oder Regattateilnahme. So kann sicher gestellt werden, dass gemeinsam alle Fragen (Kostenregelungen, Abrechnung, Sicherheit, Revierinformation, Anmietung von Booten/Fahrzeugen/Übernachtungsmöglichkeiten, Versicherung, Haftung im Schadensfall usw.) beachtet werden. Unter "So früh wie möglich" ist zu verstehen, dass für alle Beteiligten genug Zeit für alle Abstimmungen und Vorbereitung bleibt.
 

8. Wie bin ich selber beim Sport versichert?


Für Sportunfälle sind Mitglieder über die ARAG-Sportversicherung des Landessportbundes versichert. Bitte melde einen Unfall unverzüglich über Ursula Epping
 

9. Wie sind unsere bzw. geliehene Ruderboote versichert?


Für alle HRC-Boote besteht eine Zeitwertversicherung mit einer 250 Euro Selbstbeteiligung. Boote, die von anderen Clubs geliehen werden, sind durch diese Versicherung nicht automatisch abgedeckt. Wenn Du Boote ausleihst, sprich bitte rechtzeitig vorher Dein zuständiges Vorstandsmitglied an und sorge dafür, dass das Leihboot für den Leihzeitraum in die Versicherung aufgenommen wird.

Trotz Versicherungsschutz gilt es, Schäden zu vermeiden: Denn bei häufiger in Anspruchnahme der Versicherung im Kalenderjahr erfolgt eine Prämienerhöhung für das Folgejahr, was unser Budget für Bootsanschaffungen reduziert.
 

10. Wann erfolgt eine Beteiligung der Mannschaft an Bootsschäden?


Wir gehen davon aus, dass innerhalb der Clubgemeinschaft ein ehrlicher Umgang mit in unserem Sport unvermeidbaren Schäden stattfindet und jeder zu einem Schaden auch steht. Grundsätzlich erfolgt eine individuelle Handhabung der Schadensbegleichung, da die spezifischen Umstände des Unfallhergangs zu berücksichtigen sind. Prinzipiell werden Schäden je nach Kategorie wie folgt reguliert:
 
  1. Ist der Schaden nicht Folge von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie von der Höhe her gering (liegt also nahe der Selbstbeteiligung von 250 Euro), erfolgt i.d.R. keine Anmeldung bei der Versicherung. Der Schaden wird dann vom Club getragen und aus dem Etat für Bootsreparaturen beglichen. Gleiches gilt für Schäden, die in Folge von Verschleiß/Abnutzung entstanden sind. Durch regelmäßige Reinigung/Pflege der Boote und frühzeitiges Melden von sichtbarem Verschleiß kann jeder dazu beitragen, Reparaturkosten zu vermeiden!
 
  1. Schäden von leichter Fahrlässigkeit und einer Schadenshöhe über der Selbstbeteiligung werden i.d.R. über die Versicherung des HRC oder (falls in Frage kommend) über die Privathaftpflichtversicherung der Mannschaft abgewickelt. Die Selbstbeteiligung i.H.v. 250 Euro ist durch die Mannschaft zu tragen.
 
  1. Grob fahrlässige oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind i.d.R. von der Mannschaft in voller Höhe zu tragen.

Wird die Mannschaft am Schaden beteiligt, kann sie versuchen, den Schaden über die Privathaftpflichtversicherung eines Mannschaftsmitglieds zu regulieren. Die meisten regulären Privathaftpflichtversicherungen übernehmen Schäden an Vereinsbooten i.d.R. jedoch nicht, da sie ein Vereinsboot dem persönlichen Eigentum gleichstellen. Der HRC empfiehlt daher den Abschluss einer "Privathaftpflicht plus" (o.ä. Bezeichnung), welche derartige Schäden abdeckt und von vielen Versicherungen angeboten wird.

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