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Mitgliedsbeiträge
Ruderabteilung HRC
Ausübende Mitglieder36,00 €
Jugendliche bis 18, Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehr- und Ersatzdienstleistende18,00 €
Familienzuschlag (Ehepartner und Kinder, wenn ein Mitglied Vollzahler ist)18,00 €
Unterstützende Mitglieder (passiv) - nur auf Antrag17,00 €
Auswärtige Mitglieder8,00 €
Rudernde Mitglieder der TA24,00 €
Rudernde Mitglieder der TA ermäßigt (Jugendliche bis 18 etc. - siehe oben)12,00 €

 
Tanzsportabteilung Blau-Gold-Club
Ausübende Mitglieder29,00 €
Jugendliche bis 18, Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehr- und Ersatzdienstleistende16,50 €
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr10,00 €
Tanzende Mitglieder der Ruderabteilung11,50 €
Unterstützende Mitglieder (passiv) - nur auf Antrag10,00 €
Zuschlag Turniertänzer5,00 €
Zuschlag Turniertänzer ermäßigt (Jugendliche bis 18 etc. - siehe oben)2,00 €

 
Nebenkosten
Schrankmiete2,00 €
Beitragsrechnungen 1/4 jährlich (Monat 3,5,7,10)0,60 €
Beitragsrechnungen 1/2 jährlich (Monat 3,7)0,30 €
Beitragsrechnungen jährlich0,15 €
Einzugsermächtigung (bitte alle Neumitglieder)
Zahlungen per Dauerauftrag werden kostenmäßig wie Beitragsrechnung 1/4 jährlich behandelt,
da sie die gleichen Kosten und den gleichen Arbeitsaufwand verursachen.
frei
Pfandgebühr Schlüssel Kraftsporträume25,00 €

 
Aufnahmegebühren
Ruderabteilung (einschl. Jugendabteilung) - einmalig75,00 €
Tanzsportabteilung - einmalig30,00 €
Bei eventuellem Erlass der Aufnahmegebühr wird grundsätzlich
eine Kostenpauschale erhoben - einmalig
10,00 €
Gemeinschaftsdienst/Solidarbeitrag je Jahr - eventuell
Alle Mitglieder zwischen 18 und 65 Jahren haben ab dem dem Eintritt folgenden Kalenderjahr
mindestens 5 Stunden bei der Unterhaltung von Haus und Hof zu helfen. Andernfalls ist der
Solidarbeitrag zu entrichten. Wegen der Einzelheiten wird auf die Gemeinschafts- und
Solidarbeitragsordnung des Hannoverschen Ruder-Clubs verwiesen (siehe hier).
50,00 €


(Alle Beiträge sind Monatsbeiträge, wenn nicht anders angegeben.)


 

Fälligkeiten von Beiträgen und Nebenkosten

 

 

Fälligkeit des Solidarbeitrags


Grundsätzlich Einzug für alle relevanten Mitglieder am 1. März jeden Jahres. Nach geleisteter Arbeit erfolgt eine Gutschrift auf das Beitragskonto.

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