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Regelungen zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit COVID-19

04.03.2022  ·  Gesamtclub
1. Nutzung des Clubgeländes und des Clubhauses:
  • Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).

2. Tanzen und Saal:
  • Für das sog. "Freie Training" muss zwingend vorab online eine Nutzungszeit gebucht werden. Dies erfolgt über den per Rundmail versendeten Link.

3. Ergometerbereich (Indoor und Outdoor), Kraftraum und Ruderbecken:
  • Für: Kraftraum, Ergometerbereich 1. OG, Ergometer Bootshallen muss zwingend vorab online eine Nutzungszeit gebucht werden. Dies erfolgt über den per Rundmail versendeten Link.
  • Ausnahmen: Training der Gruppen Leistungssport, 2. Wettkampfebene, Ruder-Bundesliga, Breiten-sport (inkl. Alte Herren)
  • Während der Trainingszeiten dieser Gruppen sind alle unter Nr. 3 genannten Sportbe-reiche für die Gruppe reserviert. Individuelles Training ist parallel nicht möglich.

4. Nutzung externer Räumlichkeiten:
  • Sporthallen: Bezüglich des Tragens einer FFP2-Maske in den Fluren, Umkleiden und Sanitärbereichen gilt der Hygieneplan der entsprechenden Sporthalle.
  • Die Teilnahme an Sportangeboten der Tanzabteilung in angemieteten Tanzsälen erfolgt nach Hygieneplan des jeweiligen Vermieters.

Der Vorstand

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