Regelungen zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit COVID-19
04.03.2022 · Gesamtclub
1. Nutzung des Clubgeländes und des Clubhauses:
2. Tanzen und Saal:
3. Ergometerbereich (Indoor und Outdoor), Kraftraum und Ruderbecken:
Für: Kraftraum, Ergometerbereich 1. OG, Ergometer Bootshallen muss zwingend vorab online eine Nutzungszeit gebucht werden. Dies erfolgt über den per Rundmail versendeten Link.
Ausnahmen: Training der Gruppen Leistungssport, 2. Wettkampfebene, Ruder-Bundesliga, Breiten-sport (inkl. Alte Herren)
Während der Trainingszeiten dieser Gruppen sind alle unter Nr. 3 genannten Sportbe-reiche für die Gruppe reserviert. Individuelles Training ist parallel nicht möglich.
4. Nutzung externer Räumlichkeiten:
Sporthallen: Bezüglich des Tragens einer FFP2-Maske in den Fluren, Umkleiden und Sanitärbereichen gilt der Hygieneplan der entsprechenden Sporthalle.
Die Teilnahme an Sportangeboten der Tanzabteilung in angemieteten Tanzsälen erfolgt nach Hygieneplan des jeweiligen Vermieters.
Der Vorstand
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