

Zutritt zum Gebäude und Gelände auf Basis der "3G-Regel"
24.02.2022 · Gesamtclub
Der HRC gestattet das Betreten des Vereinsgeländes und -gebäudes (Sportanlage) sowie die Sportausübung nur Personen, die vollständig geimpft sind, genesen sind oder einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen SARS-CoV-II-PoC-Antigen-Schnelltest oder maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test nachweisen.
Folgende Ausnahmen gelten:
1. Erbringung der Nachweise vor erstmaligem Betreten des Clubhauses bzw. vor der Sportausübung:
2G-Nachweis: Einmaliger Nachweis von vollständiger Impfung oder Genesung sowie der Auffri-schungsimpfung (sog. "Booster") per E-Mail: Scan des vollständigen Impfpasses, Genesenen-nachweises oder Screenshot aus der CovPass-App/Corona-Warn-App an die E-Mailadresse

. Alternativ einmaliger Nachweis von vollständiger Impfung oder Genesung durch Vorzeigen der entsprechenden Dokumente: zu den Geschäftszeiten des Clubbüros nach vorheriger Terminabsprache unter

.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Sofern erfolgt, Nachweis des zuletzt für die Schule durchgeführten Tests durch Zusenden eines Fotos der Testkassette an

. Die Testkassette dazu mit Vorname, Name und Datum des Tests beschriften.
2. Nutzung des Clubgeländes und des Clubhauses:
Jedes Mitglied ist verpflichtet sicherzustellen, dass die persönlichen Mitgliedsdaten (Anschrift, Te-lefonnummer, E-Mailadresse) im Mitgliederregister aktuell sind.
Gäste im Sportbetrieb (d.h. Personen, die nicht Mitglied im HRC sind) müssen sich vor der ersten Sporteinheit per E-Mail unter

anmelden und folgende Angaben übermitteln: Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail. Mit der Anmeldung wird der Speicherung der Daten für die notwendige Dauer zugestimmt.
Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).
3. Rudern auf dem Wasser:
4. Tanzen und Saal:
5. Ergometerbereich (Indoor und Outdoor), Kraftraum und Ruderbecken:
Für:
Kraftraum
Ergometerbereich 1. OG
Ergometer Bootshallen
Ausnahmen:
Training der Gruppen Leistungssport, 2. Wettkampfebene, Ruder-Bundesliga, Breiten-sport (inkl. Alte Herren)
Während der Trainingszeiten dieser Gruppen sind alle unter Nr. 5 genannten Sportbereiche für die Gruppe reserviert. Individuelles Training ist parallel nicht möglich.
Es gelten folgende Kapazitätsbegrenzung:
Ruderbecken: 3 Personen
Kraftraum EG: 8 Personen
Ergometerbereich über Kraftraum: 8 Personen
Ergometer Outdoor:
Halle 3: 4 Personen
Halle 4: 4 Personen
Die Ergometer können unter Einhaltung des Mindestabstands auch auf dem Bootsplatz aufgestellt werden (Behinderung des Ruderbetriebes vermeiden).
6. Nutzung externer Räumlichkeiten:
Die Teilnahme an Sportangeboten der Ruderabteilung in angemieteten städtischen Sporthallen ist ebenfalls nur entsprechend der "3G-Regel" möglich. Bezüglich des Tragens einer FFP2-Maske in den Fluren, Umkleiden und Sanitärbereichen gilt jedoch der Hygieneplan der entsprechenden Sporthalle.
Die Teilnahme an Sportangeboten der Tanzabteilung in angemieteten Tanzsälen erfolgt nach Hygieneplan des jeweiligen Vermieters unter 3G-Bedingungen.
Der Vorstand
Der Vorstand
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