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Zutritt zum Gebäude und Gelände auf Basis der "3G-Regel"

24.02.2022  ·  Gesamtclub
Der HRC gestattet das Betreten des Vereinsgeländes und -gebäudes (Sportanlage) sowie die Sportausübung nur Personen, die vollständig geimpft sind, genesen sind oder einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen SARS-CoV-II-PoC-Antigen-Schnelltest oder maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test nachweisen.

Folgende Ausnahmen gelten:
  • Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die einen zuletzt für die Schule durchgeführten negativen Test nachweisen.

1. Erbringung der Nachweise vor erstmaligem Betreten des Clubhauses bzw. vor der Sportausübung:
  • 2G-Nachweis: Einmaliger Nachweis von vollständiger Impfung oder Genesung sowie der Auffri-schungsimpfung (sog. "Booster") per E-Mail: Scan des vollständigen Impfpasses, Genesenen-nachweises oder Screenshot aus der CovPass-App/Corona-Warn-App an die E-Mailadresse E-Mail schreiben. Alternativ einmaliger Nachweis von vollständiger Impfung oder Genesung durch Vorzeigen der entsprechenden Dokumente: zu den Geschäftszeiten des Clubbüros nach vorheriger Terminabsprache unter E-Mail schreiben.
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Sofern erfolgt, Nachweis des zuletzt für die Schule durchgeführten Tests durch Zusenden eines Fotos der Testkassette an E-Mail schreiben. Die Testkassette dazu mit Vorname, Name und Datum des Tests beschriften.

2. Nutzung des Clubgeländes und des Clubhauses:
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet sicherzustellen, dass die persönlichen Mitgliedsdaten (Anschrift, Te-lefonnummer, E-Mailadresse) im Mitgliederregister aktuell sind.
  • Gäste im Sportbetrieb (d.h. Personen, die nicht Mitglied im HRC sind) müssen sich vor der ersten Sporteinheit per E-Mail unter E-Mail schreiben anmelden und folgende Angaben übermitteln: Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail. Mit der Anmeldung wird der Speicherung der Daten für die notwendige Dauer zugestimmt.
  • Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).


3. Rudern auf dem Wasser:
  • Dokumentationspflicht: Alle Fahrten sind zwingend mit Vornamen und Nachnamen aller Mannschaftsmitglieder (gilt auch für Gäste) im elektronischen Fahrtenbuch einzutragen.

4. Tanzen und Saal:
  • Maximale Personenkapazität im Saal: 8 Paare oder 16 Personen plus maximal zwei Trainer
  • Für das sog. "Freie Training" muss zwingend vorab online eine Nutzungszeit gebucht werden. Dies erfolgt über folgenden Link: https://www.terminland.de/hrc1880/


5. Ergometerbereich (Indoor und Outdoor), Kraftraum und Ruderbecken:
  • Für:
  • Kraftraum
  • Ergometerbereich 1. OG
  • Ergometer Bootshallen
  • Muss zwingend vorab online eine Nutzungszeit gebucht werden. Dies erfolgt über folgenden Link: https://www.terminland.de/hrc1880/
  • Ausnahmen:
  • Training der Gruppen Leistungssport, 2. Wettkampfebene, Ruder-Bundesliga, Breiten-sport (inkl. Alte Herren)
  • Während der Trainingszeiten dieser Gruppen sind alle unter Nr. 5 genannten Sportbereiche für die Gruppe reserviert. Individuelles Training ist parallel nicht möglich.
  • Es gelten folgende Kapazitätsbegrenzung:
  • Ruderbecken: 3 Personen
  • Kraftraum EG: 8 Personen
  • Ergometerbereich über Kraftraum: 8 Personen
  • Ergometer Outdoor:
  • Halle 3: 4 Personen
  • Halle 4: 4 Personen
  • Die Ergometer können unter Einhaltung des Mindestabstands auch auf dem Bootsplatz aufgestellt werden (Behinderung des Ruderbetriebes vermeiden).

6. Nutzung externer Räumlichkeiten:
  • Die Teilnahme an Sportangeboten der Ruderabteilung in angemieteten städtischen Sporthallen ist ebenfalls nur entsprechend der "3G-Regel" möglich. Bezüglich des Tragens einer FFP2-Maske in den Fluren, Umkleiden und Sanitärbereichen gilt jedoch der Hygieneplan der entsprechenden Sporthalle.
  • Die Teilnahme an Sportangeboten der Tanzabteilung in angemieteten Tanzsälen erfolgt nach Hygieneplan des jeweiligen Vermieters unter 3G-Bedingungen.

Der Vorstand

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