Zutritt zum Gebäude und Gelände nur auf Basis der 2G-plus-Regel
23.12.2021 · Gesamtclub
Der HRC gestattet das Betreten des Vereinsgeländes und des -gebäudes (Sportanlage) sowie die Sportausübung ab dem 01.12.2021 ausschließlich geimpften und genesenen Personen mit einem negativen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) SARS-CoV-II-PoC-Antigen-Schnelltest oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test.
Folgende Ausnahmen gelten:
Personen mit vollständiger Impfserie und Auffrischungsimpfung (sog. "Booster") sind ab dem 4.12.2021 von der Testpflicht befreit.
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die einen zuletzt für die Schule durchgeführten negativen Test oder einen tagesaktuellen negativen POC-Antigentest nachweisen.
Personen, die sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen, müssen ein ärztliches Attest im Original vorlegen sowie einen tagesaktuellen negativen POC-Antigen-Test nachweisen.
Teilnahme an Mitgliederversammlungen.
1. Erbringung der Nachweise vor erstmaligem Betreten des Clubhauses bzw. der Sportausübung:
2G-Nachweis: Einmaliger Nachweis von vollständiger Impfung oder Genesung sowie der Auffrischungsimpfung (sog. "Booster") per E-Mail: Scan des vollständigen Impfpasses, Genesenen-nachweises oder Screenshot aus der CovPass-App/Corona-Warn-App an die E-Mailadresse
. Alternativ einmaliger Nachweis von vollständiger Impfung oder Genesung durch Vorzeigen der entsprechenden Dokumente: zu den Geschäftszeiten des Clubbüros nach vorheriger Terminabsprache unter
.
2G-plus: zusätzlich der Nachweis eines tagesaktuellen PoC-Tests aus einem Testzentrum o.Ä. an die E-Mailadresse ; ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Nachweis des zuletzt für die Schule durchgeführten Tests durch Zusenden eines Fotos der Testkassette an
. Die Testkassette dazu mit Vorname, Name und Datum des Tests beschriften.
Medizinische Kontraindikation/Studienteilnahme: Einreichung eines ärztlichen Attests im Original per Brief (kasten) sowie dann an jedem Nutzungstag ein Nachweis eines tagesaktuellen POC-Antigen-Tests aus einem Testzentrum per Weiterleitung des Testergebnisses an
.
2. Nutzung des Clubgeländes und des Clubhauses:
Jedes Mitglied ist verpflichtet sicherzustellen, dass die persönlichen Mitgliedsdaten (Anschrift, Te-lefonnummer, E-Mailadresse) im Mitgliederregister aktuell sind.
Gäste im Sportbetrieb (d.h. Personen, die nicht Mitglied im HRC sind) müssen sich vor der ersten Sporteinheit per E-Mail unter
anmelden und folgende Angaben übermitteln: Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail. Mit der Anmeldung wird der Speicherung der Daten für die notwendige Dauer zugestimmt.
Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).
3. Rudern auf dem Wasser:
4. Tanzen und Saal:
Elektronische Erfassung der Kontaktdaten mittels "einchecken" entweder über die Luca-App oder die Corona-WarnApp sowie über ein Kontaktformular ist Pflicht (siehe Hygienekonzept).
Maximale Personenkapazität im Saal: 8 Paare oder 16 Personen plus maximal zwei Trainer.
Für das sog. "Freie Training" muss zwingend vorab online eine Nutzungszeit gebucht werden. Dies erfolgt über den per Rundmail versendeten Link.
5. Ergometerbereich (Indoor und Outdoor), Kraftraum und Ruderbecken:
Für Kraftraum, Ergometerbereich (1.OG ), Ergometer Bootshallen, muss zwingend vorab online eine Nutzungszeit gebucht werden. Dies erfolgt über den per Rundmail versendeten Link (Terminland).
Ausnahmen: Training der Gruppen Leistungssport, 2. Wettkampfebene, Ruder-Bundesliga, Jugendabteilung, Breitensport (inkl. Alte Herren). Während der Trainingszeiten dieser Gruppen sind alle unter Nr. 5 genannten Sportbereiche für die jeweilige Gruppe reserviert. Individuelles Training ist parallel nicht möglich.
Es gelten folgende generelle Kapazitätsbegrenzungen:
Ruderbecken: 3 Personen
Kraftraum EG: 8 Personen
Ergometerbereich über Kraftraum: 8 Personen
Ergometer Outdoor: Halle 1: 2 Personen, Halle 2: 2: Personen, Halle 3: 4 Personen
Die Ergometer können unter Einhaltung des Mindestabstands auch auf dem Bootsplatz aufgestellt werden (Behinderung des Ruderbetriebes vermeiden).
6. Nutzung externer Räumlichkeiten:
Die Teilnahme an Sportangeboten der Ruderabteilung in angemieteten städtischen Sporthallen ist ebenfalls nur entsprechend der "2G+-Regel" möglich. Bezüglich des Tragens einer FFP2-Maske in den Fluren, Umkleiden und Sanitärbereichen gilt jedoch der Hygieneplan der entspre-chenden Sporthalle.
Die Teilnahme an Sportangeboten der Tanzabteilung in angemieteten Tanzsälen erfolgt nach Hygieneplan des jeweiligen Vermieters unter 2G+-Bedingungen.
Der Vorstand
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