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Einladung zur Außerordentlichen Hauptversammlung

18.10.2021  ·  Gesamtclub
Einladung zur Außerordentlichen Hauptversammlung des
Hannoverschen Ruder-Clubs von 1880 e.V.
  • Gesamtclub

am:
  • Freitag, 29.10.2021
Ort:
  • Hannoverscher Ruder-Club von 1880 e.V., Karl-Thiele-Weg 21, 30169 Hannover
Beginn:
  • 18:00 Uhr

Tagesordnung:
 
  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung
 
  1. Beschlussfassung über eine Redezeitbegrenzung
 
  1. Beschlussfassung über die Einführung der "2-G-Regelung" gemäß "Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung)" vom 7. Oktober 2021 auf dem gesamten Vereinsgelände (Bootshaus und -platz sowie Clubräume, insbesondere Kraftraum, Ruderbecken, Saal, Umkleiden, Sanitäreinrichtungen und Flure) mit Ausnahme der Teilnahme an Mitgliederversammlungen
 
  1. Verschiedenes

Die Veranstaltung findet unter den zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Bedingungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung statt. Wir bitten um optionale Anmeldung zur Versammlung zwecks Vorbereitung der Liste zur Kontaktdatenerfassung gem. der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Hinweise dazu sowie der Anmeldelink werden spätestens am Vortag der Veranstaltung unter www.hrc1880.de veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Aktualisierung am 29.10.2021

Entsprechend der Vorgaben der "Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung)" vom 7. Oktober 2021 sind folgende Regeln einzuhalten:
 
  • Es werden die Daten der Teilnehmenden der Außerordentlichen Hauptversammlung aufgenommen, damit die Kontakte gegebenenfalls zurückverfolgt werden können.
  • Die Teilnehmer müssen vor Ort ein tagesaktuelles negatives Corona-Schnelltest-Ergebnis aus einem Testzentrum oder einen Nachweis des vollständigen Impfschutzes oder der max. 6 Monate zurückliegenden vollständigen Genesung vorlegen (sog. 3G-Nachweis).
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske, d.h. OP-Maske oder FFP2) ist verpflichtend:
  1. beim Betreten aller Räume des Clubhauses verpflichtend, d. h. insbesondere das Betreten der Bootshallen, des Treppenhauses, die Nutzung von Sanitäreinrichtungen und der Umkleiden.
  2. beim Betreten des Versammlungsortes während der gesamten Dauer der Außerordentlichen Hauptversammlung.

Sebastian Proske

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