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Regelungen zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit COVID-19

26.10.2020  ·  Gesamtclub
1. Nutzung des Clubgeländes und des Clubhauses:
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, vor dem Betreten des Clubgeländes sicherzustellen, dass die persönlichen Mitgliedsdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse) im Mitgliederregister aktuell sind.
  • Private Zusammenkünfte sind auf dem Clubgelände nicht gestattet, wenn der sog. "Inzidenzwert" in der Region Hannover amtlich über 50 liegt. Liegt der Wert unter 50, sind sie auf maximal 15 Personen begrenzt.
  • Gäste (d.h. Personen, die nicht Mitglied im HRC sind) müssen sich vor der ersten Sporteinheit per E-Mail unter E-Mail schreiben anmelden und folgende Angaben übermitteln: Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail. Mit der Anmeldung wird der Speicherung der Daten für die notwendige Dauer zugestimmt. Gäste sind ebenfalls mit Vornamen und Nachnamen bei jeder Fahrt im Fahrtenbuch bzw. im Anwesenheitsbuch einzutragen.
  • Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).

2. Rudern auf dem Wasser:
  • Die Vorgaben der Landesregierung erfordern eine Dokumentation aller Personen, die zusammen Sport treiben. Daher sind alle Fahrten zwingend mit Vornamen und Nachnamen im elektronischen Fahrtenbuch in Halle 2 einzutragen.

3. Tanzen:
  • Bitte meldet Euch für der ersten Trainingseinheit unter E-Mail schreiben an. Dies gilt auch für "freies Training".

4. Indoor-Sport (gültig für beide Abteilungen):
  • Die Vorgaben der Landesregierung erfordern eine Dokumentation aller Personen, die zusammen Sport treiben. Alle Nutzer der Indoor-Sportflächen müssen sich daher vor der Trainingseinheit im jeweiligen "Anwesenheitsbuch" eintragen (Vorname, Name, Datum, Uhrzeiten von Sportbeginn und
  • ende).
  • Die Anwesenheitsbücher liegen in folgenden Bereichen aus: Ruderbecken, Kraftraum (für beide Etagen kombiniert), Ergobereiche in den Bootshallen, Saal
  • Die Anwesenheiten der Sportler beim Leistungssport-Gruppentraining der Ruderabteilung werden über die Trainer per XLS-Datei gepflegt und nicht in das Anwesenheitsbuch eingetragen.
  • Pro Sportfläche darf sich nur eine maximale Anzahl an Personen aufhalten:
  • Ruderbecken: 4 Personen
  • Kraftraum (beide Stockwerke zusammen): 30 Personen
  • Ergobereich pro Bootshalle: 10 Ergoplätze zzgl. 2 Trainer
  • Saal: 30 Personen
  • Nach Möglichkeit sollte auch beim Training in festen Gruppen ein Abstand von 2 m eingehalten werden.

Der Vorstand

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