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Terminkalender (Ruderabteilung)
GC

a. o. Hauptversammlung (Sitzung)


Termin: 04.04.2023, 19:00-22:00 Uhr
Ort: HRC-Saal
Gruppe: Gesamtclub
Ansprechpartner: Prof. Dr. Timm Eichenberg

Außerordentliche Mitgliederversammlung gemäß Einladung vom 20.03.2023. Um rege Teilnahme wird gebeten.

Tagesordnung:
  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung
  2. Beschlussfassung über eine Redezeitbegrenzung
  3. Erläuterungen des Vorstandes zu den geplanten Maßnahmen der Abspaltung der Tanzsportabteilung aus dem Verein
  4. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, den Spaltungsplan und den Spaltungsbeschluss zu fassen und die Abspaltung der Tanzsportabteilung zum Vereinsregister anzumelden.
  5. Verschiedenes


Zur Erläuterung weist der Vorstand auf folgendes hin:
 
  1. Die Tanzsportabteilung soll aus dem Hannoverschen Ruder-Club herausgelöst und als eigenständiger Verein im Vereinsregister eingetragen werden. Dazu hatte eine erste außerordentliche Hauptversammlung am 28. Oktober 2022 stattgefunden, in der beschlossen wurde, die Satzung des Vereins zu ändern, um überhaupt eine Abspaltung einer Abteilung durchführen zu können. Die dort gefassten Beschlüsse zur Änderung der Satzung sind zwischenzeitlich im Vereinsregister eingetragen.
 
  1. Die Tanzsportabteilung hat auf ihrer jährlichen Mitgliederversammlung am 16.02.2023 den Beschluss gefasst, die Mitglieder dieser Abteilung aus dem Hannoverschen Ruder-Club "abzuspalten" und in einen neu im Vereinsregister einzutragenden Verein zu überführen. Die Satzung des neu einzutragenden Vereins entspricht den Vorschlägen der Finanzverwaltung für eine Mustersatzung, um das Ziel zu erreichen, dass dem neu einzutragenden Verein auch die Gemeinnützigkeit gewährt werden kann.
 
  1. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Hannoverschen Ruder-Clubs hat am 22. Februar 2023 den Jahresabschluss des Vereins per 31.12.2022 billigt. Die Abspaltung der Tanzsportabteilung soll rückwirkend zum 01.01.2023 auf der Grundlage des gebilligten Jahresabschlusses erfolgen.
 
  1. Der Entwurf des Abspaltungsbeschlusses, des Abspaltungsplans und der Abspaltungserklärung liegt vor, er soll nach der einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung vom Vorstand gefasst und dem Vereinsregister vorgelegt werden, sofern die Versammlung den vorgegebenen Beschluss mit einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder gefasst hat. Der Inhalt des Spaltungsplanes und des Spaltungsbeschlusses ist im Wesentlichen folgender:

aa. Die Tanzsportabteilung des Hannoverschen Ruder-Clubs von 1880 e.V. wird abgespalten, dazu wird im Zuge der Abspaltung ein neuer Verein gegründet, der nach dem Wunsch der Tanzsportabteilung den Namen "BGC Hannover" führen soll. Die Abspaltung ist vollzogen, sobald der neue Verein im Vereinsregister eingetragen ist.

bb. Die Tanzportabteilung erhält aus dem bisherigen Vermögen des Hannoverschen Ruder-Clubs die beweglichen Gegenstände, die sie bisher benutzt hat (z.B. die Musikanlage) und aus dem sonstigen Vereinsvermögen das Guthaben aus dem Abteilungskonto.

cc. Sämtliche Mitglieder des Hannoverschen Ruder-Clubs, die bisher als Mitglied der Tanzsportabteilung geführt wurden, werden Mitglieder des neu im Vereinsregister eingetragenen Vereins. Sie können – wenn sie dies wünschen – gegenüber dem Hannoverschen Ruder-Club nach Vollzug der Abspaltung in Textform die Erklärung abgeben, dass sie auch nach der Abspaltung weiterhin Mitglied im Hannoverschen Ruder-Club von 1880 e.V. bleiben wollen. Ohne eine solche Erklärung scheiden sie mit der Abspaltung aus dem Hannoverschen Ruder-Club von 1880 e.V. aus.

Soweit die Mitgliedsbeiträge der bisherigen Mitglieder der Tanzsportabteilung für das Jahr 2023 noch vom Hannoverschen Ruder-Club von 1880 e.V. eingezogen worden sind, werden diese abzüglich der in 2023 geleisteten Aufwendungen der Tanzsportabteilung nach Vollzug der Abspaltung und Eintragung des neuen Vereins im Vereinsregister dem neuen Verein übertragen. Diejenigen Mitglieder der Tanzsportabteilung, die gegenüber dem Hannoverschen Ruder-Club die Erklärung abgeben, auch im Hannoverschen Ruder-Club verbleiben zu wollen, werden dann – zeitanteilig ab Eingang der Erklärung – zusätzlich dem Beitrag für den Hannoverschen Ruder-Club für 2023 noch einmal bezahlen müssen.

dd. Für die Mitglieder der Ruderabteilung des Hannoverschen Ruder-Clubs ändert sich durch die Abspaltung nichts, sie bleiben – wie bisher – Mitglieder des Hannoverschen Ruder-Clubs.
 
  1. Der Entwurf der notariellen Urkunde, die nach Beschlussfassung vom Vorstand abgeschlossen werden soll, wird während der außerordentlichen Hauptversammlung zur Einsicht für alle Mitglieder bereit liegen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Hannover, den 20. März 2023





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