Beschlussfassung über die Einführung der "2-G-Regelung" gemäß "Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung)" vom 7. Oktober 2021 auf dem gesamten Vereinsgelände (Bootshaus und -platz sowie Clubräume, insbesondere Kraftraum, Ruderbecken, Saal, Umkleiden, Sanitäreinrichtungen und Flure) mit Ausnahme der Teilnahme an Mitgliederversammlungen